Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH

 
1. Die Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH befördert eilige Kuriersendungen bzw.
verschiedene Kleingüter und Briefe.

2. Die Transporte unterliegen den allgemeinen Güternahverkehrsbedingungen (AGNB) in der jeweils aktuellen
Fassung. Von diesen AGB und den AGNB abweichende Regelungen besitzen nur Gültigkeit, wenn dem
Auftraggeber diese schriftlich von der Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH bestätigt werden.

3. Die Briefbeförderung erfolgt lt. Post Gesetz (PostG) bzw. im Rahmen der, von der Bundesnetzagentur
(BNetzA)erteilten Lizenz für Briefdienstleistungen mit der Nummer 331.

4. Befördert werden alle Sendungen, die sich zum Transportieren mit dem Fahrrad eignen. Ausgenommen
bleibt die Beförderung von Personen, Bargeld, Schmuck, Gefahrengüter sowie verderblichen
Transportgütern.

5. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung der zu befördernden Güter an den
Empfänger oder an einen zum Empfang berechtigten Dritten. Soweit nicht speziell vom Auftraggeber anders
gefordert, sind alle unter der Empfangsadresse angetroffenen Personen zum Selbigen berechtigt.

4. Es obliegt dem Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, die zu transportierenden Gegenstände in einer zum
Transport geeigneten Verpackung zu übergeben; Transportgüter, die das übliche Packmaß überschreiten,
sind zusätzlich regensicher dem/der Fahrer/in zu übergeben. Sämtliche zu transportierende Güter sind vom
Absender vollständig und deutlich lesbar zu adressieren. Erkennbare Schäden sind unverzüglich dem Kurier
und oder der Zentrale anzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen entfällt jede Haftung gegenüber der Rheiner
Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH.

5. Das Beförderungsentgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, soweit keine anders lautende
Vereinbarung getroffen wurde. Bei Barzahlung ist das Beförderungsentgeld sofort vom Auftraggeber an den
Kurier zu entrichten. Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug auf das Konto der Rheiner Fahrrad
Kurier Briefdienst Rothensee GmbH zu überweisen.

6. Die Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH haftet im Rahmen der AGNB für die
ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Im Rahmen der Kleingutbeförderung (Paket) ist die
Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung ist auf den Betrag von € 2.500,00 beschränkt. Die
Haftung für Briefe bei nachgewiesener Abholung ist im Rahmen der erteilten Lizenz der BNetzA auf das
Verfehlen des Zustellzeitzieles auf 2,50 € per Stück beschränkt, höchstens jedoch auf 25,00 € pro Kunde im
Monat. Für Briefinhalte ist die Haftung generell ausgeschlossen.

7. Sämtliche Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH. Für alle aus diesem
Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird der Gerichtsstandort der Stadt Rheine vereinbart.

8. Ansprüche gegen die Rheiner Fahrrad Kurier Briefdienst Rothensee GmbH oder die von ihr beauftragten
Fahrer/innen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der
Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit Ablieferung des zu transportierenden Gutes bzw. Briefes.

9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst
nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rheiner Fahrrad Kurier

 
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